Zulassung zum MEd-Studium
08.07. - 31.10.2026
*Hinweis: Zulassungsfristen gelten nur für Studierende, die Ihr Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) nicht im Verbund Cluster Mitte abgeschlossen haben oder nach Abschluss dessen mind. ein Semester unterbrochen haben oder im Masterstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) aufgrund unterbliebener Fortsetzungsmeldung exmatrikuliert wurden!
ein anderes abgeschlossenes fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium oder ein anderes gleichwertiges Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Um zum Studium zugelassen werden zu können, müssen Sie zuvor einen JKU-Account anlegen.
Bitte beachten: Die E-Mail-Adresse, die Sie hier angeben, wird jene sein, auf die Sie künftig alle studienbezogenen E-Mails bekommen werden.
JKU Account anlegen
ACHTUNG: Wurde das Bachelorstudium NICHT im Entwicklungsverbund Mitte abgeschlossen, so ist gem. Curriculum § A4 (3) für folgende Unterrichtsfächer der Nachweis der künstlerischen Eignung durch Absolvieren einer Zulassungsprüfung (= Modul C des Aufnahmeverfahrens) zu erbringen:
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Zulassungsprüfungen!
Zulassung zum Studium beantragen
Mit der Zulassung zum Masterstudium im LiLeS Service-Center sind Sie an der JKU erst zugelassen. Damit Ihre Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen, die Sie an anderen Instituten im Verbund Mitte (PHDL, PH OÖ, ABPU, KUL, UFG, Universität Salzburg) im Zuge Ihres Masterstudiums absolviert haben, in das System der JKU eingetragen werden, müssen Sie eine Übertragung Ihrer Studienleistungen über anerkennung[at]liles.at beantragen.