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Zulassung zum MEd-Studium
 

Zulassungfrist für das Wintersemester 2026/2027*

08.07. - 31.10.2026

*Hinweis: Zulassungsfristen gelten nur für Studierende, die Ihr Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) nicht im Verbund Cluster Mitte abgeschlossen haben oder nach Abschluss dessen mind. ein Semester unterbrochen haben oder im Masterstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) aufgrund unterbliebener Fortsetzungsmeldung exmatrikuliert wurden!


Zulassungsvoraussetzungen:

  • ein abgeschlossenes Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Entwicklungsverbund Cluster Mitte  
  • ein anderes abgeschlossenes fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium oder ein anderes gleichwertiges Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.                                                                                

ACHTUNG: Wurde das Bachelorstudium NICHT im Entwicklungsverbund Mitte abgeschlossen, so ist gem. Curriculum § A4 (3) für folgende Unterrichtsfächer der Nachweis der künstlerischen Eignung durch Absolvieren einer Zulassungsprüfung (= Modul C des Aufnahmeverfahrens) zu erbringen:

  • Instrumentalmusik
  • Kunst und Gestaltung
  • Mediengestaltung und Digitale Grundbildung
  • Musik
  • Technik und Design

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Zulassungsprüfungen!
 

Hinweis: Übertragung von Studienleistungen

  • Mit der Zulassung zum Masterstudium im LiLeS Service-Center sind Sie an der JKU erst zugelassen. Damit Ihre Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen, die Sie an anderen Instituten im Verbund Mitte (PHDL, PH OÖ, ABPU, KUL, UFG, Universität Salzburg) im Zuge Ihres Masterstudiums absolviert haben, in das System der JKU eingetragen werden, müssen Sie eine Übertragung Ihrer Studienleistungen über anerkennung[at]liles.at beantragen.