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D. Anerkennungen bei Auslandsaufenthalten


Was ist bei der Anerkennung von Auslandsaufenthalten zu beachten?


Bevor Sie bei Ihrer entsendenden Institution das Learning Agreement ausfüllen, ist ein Vorab-Antrag auf Anerkennung im LiLeS Service-Center zu stellen und zwar dann, wenn Sie über das LiLeS Service-Center oder direkt an der JKU erst zugelassen sind. 
 

Schritte zur Anerkennung von Auslandsaufenthalten
 

1. SCHRITT VOR dem Auslandsaufenthalt

Übermitteln Sie bitte RECHTZEITIG, mind. zwei/drei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes, vorab folgende Unterlagen per E-Mail an erasmus[at]liles.at:

  • HINWEIS: Betrifft NUR das UF Englisch: VOR Antragstellung übermitteln Sie bitte ZUERST das folgende Formular (Download >>hier<<) ausgefüllt an erasmus[at]liles.at. Dies soll Ihr Verfahren im Nachgang erleichtern. Nach unserer Rückmeldung darauf fahren Sie bitte mit den anderen Schritten der Antragstellung fort
  • das ausgefüllte und unterzeichnete Formular „ANTRAG AUF FESTSTELLUNG DER ANERKENNBARKEIT VON PRÜFUNGEN VOR ANTRITT DES AUSLANDSAUFENTHALTES“ (Download >>hier<<)
  • die Lehrveranstaltungsbeschreibungen Ihrer Gastuniversität im Ausland (Lernziele, Lerninhalte, Anforderungen, so genaue Details wie möglich und mit Link auf die entnommene Quelle)

  2. SCHRITT VOR dem Auslandsaufenthalt

  • nach Überprüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit erhalten Sie und Ihre entsendende Hochschule/Universität Auskunft über das Begutachtungsergebnis und können, falls erforderlich, das Erasmus Learning Agreement erstellen. Das Learning Agreement wird von Ihnen, der entsendenden Hochschule und der Gastinstitution unterschrieben

3. SCHRITT WÄHREND des Auslandsaufenthaltes

  • sollte es während Ihres Auslandsaufenthaltes Änderungen im Learning Agreement geben, stellen Sie im LiLeS Service-Center einen neuen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von Prüfungen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes. Nach Rückmeldung und Überprüfung des Antrages von LiLeS, adaptieren Sie die entsprechenden Änderungen im Learning Agreement. Achtung: Der Antrag ist sofort bei Feststehen der Änderung zu stellen, bevor die Lehrveranstaltungen im Ausland absolviert werden. Nach erfolgtem Auslandsaufenthalt oder erfolgter Absolvierung der Lehrveranstaltungen gehen Sie bitte gleich zum 4. Schritt über und senden keinen geänderten Antrag.

  4. SCHRITT NACH dem Auslandsaufenthalt

  • nach Ihrem Auslandsaufenthalt senden Sie uns das Transcript of Records Ihrer Gastuniversität im Original per Post zu oder bringen uns dies in das LiLeS Service-Center
  • senden Sie auch das ausgefüllte und unterzeichnete Formular „ANTRAG AUF ANERKENNUNG NACH BEENDIGUNG DES AUSLANDSAUFENTHALTES“  Download >>hier<<) an erasmus@liles.at. Hier ist vor allem wichtig, dass Sie nur jene Lehrveranstaltungen der Gastuniversität eintragen, die Sie auch wirklich positiv absolviert haben. Vor allem dann, wenn es zu einer Änderung des Learning Agreements kam
  • nach Überprüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit erhalten Sie und Ihre entsendende Hochschule/Universität Auskunft über das Begutachtungsergebnis und Ihre Noten können, sofern keine Änderungen nötig sind, eine positive Bescheidung vorausgesetzt, anerkannt werden