A. Anerkennungen
B. Übertragungen von Studienleistungen aus dem Verbund Mitte
C. Anerkennung von einschlägiger Berufstätigkeit als Lehrer*in (Tätigkeit aufgrund einer Anstellung bei der Bildungsdirektion während des Schuljahres)
D. Anerkennungen bei Auslandsaufenthalten
NEU ab Wintersemester 2022/23 ist aufgrund einer Änderung des Universitätsgesetzes, dass Sie die Anerkennung von Leistungen, die Sie vor der Zulassung zu Ihrem Studium absolviert haben, nur mehr innerhalb der ersten beiden Semester des Studiums beantragen können (davon ausgenommen sind freie Studienleistungen). Danach ist eine Anerkennung dieser vor dem Studium erbrachten Leistungen nicht mehr möglich. Für Studierende, die seit dem Studienjahr 2021/22 oder einem früheren Studienjahr zum Studium über das LiLeS Service-Center oder die JKU zugelassen sind, gilt, dass die Beantragung der Anerkennung von vor dem Studium erbrachten Leistungen noch bis zum Ende des Studienjahres 2022/23 (30.9.2023) erfolgen kann (wiederum ausgenommen sind freie Studienleistungen).
Ansprechpersonen der jeweiligen Unterrichtsfächer und der BWG finden Sieunter Punkt E. Anerkennungsraster dürfen nur akzeptiert werden, sofern Sie ALLE Seiten des Dokuments übermitteln. Angeführte Ansprechpersonen bieten Ihnen die Möglichkeit zu einer Erstberatung und nehmen KEINE Anerkennungsanträge entgegen.
Anträge auf Anerkennungen/Übertragungen sind ausschließlich über das LiLeS Service-Center zu stellen, sofern Sie zu Ihrem Studium über das LiLeS Service-Center oder über die JKU zugelassen wurden. In beiden Fällen steht vor Ihrer Studienkennzahl das Kürzel UK.
Einen Antrag auf Anerkennung können Sie stellen für
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen (ausschließlich im PDF-Format) per Mail an anerkennung[at]liles.at ein:
*) müssen eine digitale Signatur aufweisen ODER von der ausstellenden Bildungseinrichtung gestempelt und unterschrieben sein UND im Original per Post übermittelt ODER im LiLeS Service-Center nach
Terminvereinbarung vorgelegt werden.
**) Originalzeugnisse müssen im LiLeS Service-Center vorgelegt ODER per Post übermittelt werden. Die Originale erhalten Sie im LiLeS Service-Center wieder retour. Reifeprüfungszeugnisse (BAFEP, HTL etc.) müssen in jedem Fall bei Antragstellung im Original vorgelegt werden.
***) Lernergebnisse sind diejenigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die im Rahmen eines Studiums, in einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung, im Arbeitsprozess oder in einem nicht geregelten Lernprozess erworben werden und im Hinblick auf eine berufliche Tätigkeit oder eine weitere Ausbildung eingesetzt werden können. Im Rahmen eines Studiums erworbene Lernergebnisse werden insbesondere im Qualifikationsprofil zu diesem Studium beschrieben.
Andere beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen im Sinne von § 78 Abs. 3 UG. Dies setzt voraus, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) keine wesentlichen Unterschiede zwischen den zur Anerkennung beantragten Qualifikationen und jenen Prüfungen oder anderen Studienleistungen bestehen, für die eine Anerkennung beantragt wird. Wesentliche Unterschiede können sich insbesondere aus der Zuordnung zu unterschiedlichen NQR-Qualifikationsniveaus ergeben.
Hinweis: Bitte beachten Sie für den Abschluss Ihres Studiums, dass Anerkennungen, je nach Anzahl und Art der anzuerkennenden Leistungen, mehrere Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen können!