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C. Anerkennung von einschlägiger Berufstätigkeit als Lehrer*in

Anerkunng Bachelor

Was kann anerkannt werden: Praktikum A*, Praktikum B*, Vertiefungspraktikum A*, Vertiefungspraktikum B*
Voraussetzung 1 für die Anerkennung: Unterricht im entsprechenden Fach für die Dauer eines gesamten Schulsemesters im Ausmaß von mind. 3 Wochenstunden*
Voraussetzung 2 für die Anerkennung: Absolvierte, dem anzuerkennenden Praktikum entsprechende bildungswissenschaftliche Begleit-LV*
Voraussetzung 3 für die Anerkennung: Absolvierte, dem anzuerkennenden Praktikum entsprechende fachdidaktische Begleit-LV*
Wichtig: Antrag auf Anerkennung kann erst NACH absolviertem Schulsemester gestellt werden. Ausstellungsdatum der Bestätigung durch die Schule ist immer der letzte Schultag (oder später) des beantragten Schulsemesters. Sofern bei Ihnen eine Induktionsphase vorgeschrieben wurde, ist diese integrativer Bestandteil der Anerkennung im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung).
* nach derzeitigem Informationsstand, bis auf jederzeitigen Widerruf  
Schulbestätigung (siehe weiter unten) darf nicht vor letztem Schultag des beantragten Schulsemesters datiert sein!  
   

Anerkennung Master

Was kann anerkannt werden: Masterpraktikum
Voraussetzung 1 für die Anerkennung: Aktives Masterstudium
Voraussetzung 2 für die Anerkennung: Unterricht für die Dauer eines gesamten Schulsemesters*
Voraussetzungen "großes Masterpraktikum" Unterrichtsausmaß 10 Wochenstunden, davon 6 Stunden in einem der studierten Fächer oder in beiden zusammen. (BW M 6.1.2 im Anerkennungsraster auszufüllen ohne bildungswissenschaftliche Begleitung, diese ist im Studium zu absolvieren). Wurde die Induktionsphase im Masterstudium Lehramt Sekundarstude (Allgemeinbildung) absolviert, wird auch die bildungswissenschaftliche Begleit-Lehrveranstaltung anerkannt (BW M 6.1.1 im Anerkennungsraster auszufüllen).*
Voraussetzungen "kumulatives Masterpraktikum" BW M 6.2.1, 3 ECTS Unterrichtsausmaß 3 Wochenstunden in einem der studierten Fächer*
Wichtig: Antrag auf Anerkennung kann erst NACH absolviertem Schulsemester gestellt werden. Ausstellungsdatum der Bestätigung durch die Schule ist immer der letzte Schultag (oder später) des beantragten Schulsemesters
* nach derzeitigem Informationsstand, bis auf jederzeitigen Widerruf  
Schulbestätigung (siehe weiter unten) darf nicht vor letztem Schultag des beantragten Schulsemesters datiert sein!  
   

Schritte zur Anerkennung Ihrer einschlägigen Berufstätigkeit als Lehrer*in


Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung per Mail an anerkennung[at]liles.at stellen. Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen. Bitte stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie ALLE geforderten Unterlagen beisammen haben:

  • Antragsformular Anerkennung  >>hier downloaden und digital ausfüllen<<
  • Anerkennungsraster für die BWG bzw. für Ihr jeweiliges Studium (bei Punkt E downloaden und digital ausfüllen, ALLE Seiten sind zu übermitteln)
  • die Bestätigung der Schule (Formular >>hier<< downloaden) über Ihre Unterrichtstätigkeit im Original (Vorbeibringen oder per Post oder per E-Mail direkt von der Schule an anerkennung[at]liles.at). Achtung - beantragtes Schulsemester oder Schuljahr muss abgeschlossen sein. Z. B. Berufstätigkeit von September bis Februar wird beantragt - Formular muss mit letztem Schultag oder danach datiert und unterschrieben sein
  • Ihr Dienstvertrag im Original (Vorbeibringen oder per Post senden)
  • Für die Anerkennung eines Praktikums im Bachelorstudium sind die LV-Zeugnisse der entsprechenden Begleitlehrveranstaltungen (pädagogisch und fachdidaktisch) mit einzureichen.