Was kann anerkannt werden: | Praktikum A*, Praktikum B*, Vertiefungspraktikum A*, Vertiefungspraktikum B*, LV GSP B 5.4* |
Voraussetzung 1 für die Anerkennung Praktika: | Unterricht im entsprechenden Fach für die Dauer eines gesamten Schulsemesters im Ausmaß von mind. 3 Wochenstunden* |
Voraussetzung 2 für die Anerkennung Praktika: | Absolvierte, dem anzuerkennenden Praktikum entsprechende bildungswissenschaftliche Begleit-LV* |
Voraussetzung 3 für die Anerkennung Praktika: | Absolvierte, dem anzuerkennenden Praktikum entsprechende fachdidaktische Begleit-LV* |
Wichtig: | Antrag auf Anerkennung kann erst NACH absolviertem Schulsemester gestellt werden. Ausstellungsdatum der Bestätigung durch die Schule ist immer der letzte Schultag (oder später) des beantragten Schulsemesters. Sofern bei Ihnen eine Induktionsphase vorgeschrieben wurde, ist diese integrativer Bestandteil der Anerkennung im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung).* |
* nach derzeitigem Informationsstand, bis auf jederzeitigen Widerruf | |
Schulbestätigung (siehe weiter unten) darf nicht vor letztem Schultag des beantragten Schulsemesters datiert sein! | |
Voraussetzung für die Anerkennung der Lehrveranstaltung GSP B 5.4 für Studierende der Geschichte: | Tätigkeitsfeld Kulturvermittlung und Gedenkstättenpädagogik in historisch und/oder politisch bildend ausgerichteten Museen und Gedenkstätten in Oberösterreich und Salzburg.* Alle Informationen dazu und das gesonderte Antragsformular, das dem Antrag auf Anerkennung beizulegen ist, finden Sie weiter unten auf dieser Seite |
Was kann anerkannt werden: | Masterpraktikum |
Voraussetzung 1 für die Anerkennung: | Aktives Masterstudium |
Voraussetzung 2 für die Anerkennung: | Unterricht für die Dauer eines gesamten Schulsemesters* |
Voraussetzungen "großes Masterpraktikum" | Unterrichtsausmaß 10 Wochenstunden, davon 6 Stunden in einem der studierten Fächer oder in beiden zusammen. (BW M 6.1.2 im Anerkennungsraster auszufüllen ohne bildungswissenschaftliche Begleitung, diese ist im Studium zu absolvieren). Wurde die Induktionsphase im Masterstudium Lehramt Sekundarstude (Allgemeinbildung) begonnen, wird auch die bildungswissenschaftliche Begleit-Lehrveranstaltung anerkannt (BW M 6.1.1 im Anerkennungsraster auszufüllen).* |
Voraussetzungen "kumulatives Masterpraktikum" BW M 6.2.1, 3 ECTS | Unterrichtsausmaß 3 Wochenstunden in einem der studierten Fächer. Wurde die Induktionsphase im Masterstudium Lehramt Sekundarstude (Allgemeinbildung) begonnen, wird auch die bildungswissenschaftliche Begleit-Lehrveranstaltung anerkannt.* |
Wichtig: | Antrag auf Anerkennung kann erst NACH absolviertem Schulsemester gestellt werden. Ausstellungsdatum der Bestätigung durch die Schule ist immer der letzte Schultag (oder später) des beantragten Schulsemesters*. |
* nach derzeitigem Informationsstand, bis auf jederzeitigen Widerruf | |
Schulbestätigung (siehe weiter unten) darf nicht vor letztem Schultag des beantragten Schulsemesters datiert sein! | |
Voraussetzung für die Anerkennung von max. 6 ECTS professionsorientierte Lehrveranstaltung für Studierende der Geschichte: | Tätigkeitsfeld Kulturvermittlung und Gedenkstättenpädagogik in historisch und/oder politisch bildend ausgerichteten Museen und Gedenkstätten in Oberösterreich und Salzburg.* Alle Informationen dazu und das gesonderte Antragsformular, das dem Antrag auf Anerkennung beizulegen ist, finden Sie weiter unten auf dieser Seite |
Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung per Mail an anerkennung[at]liles.at stellen. Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen. Bitte stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie ALLE geforderten Unterlagen beisammen haben: