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C. Anerkennung von einschlägiger Berufstätigkeit als Lehrer*in

Anerkunng Bachelor

Was kann anerkannt werden: Praktikum A*, Praktikum B*, Vertiefungspraktikum A*, Vertiefungspraktikum B*
Voraussetzung 1 für die Anerkennung: Unterricht im entsprechenden Fach für die Dauer eines gesamten Schulsemesters im Ausmaß von mind. 3 Wochenstunden*
Voraussetzung 2 für die Anerkennung: Absolvierte, dem anzuerkennenden Praktikum entsprechende bildungswissenschaftliche Begleit-LV*
Voraussetzung 3 für die Anerkennung: Absolvierte, dem anzuerkennenden Praktikum entsprechende fachdidaktische Begleit-LV*
Wichtig: Antrag auf Anerkennung kann erst NACH absolviertem Schulsemester gestellt werden. Ausstellungsdatum der Bestätigung durch die Schule ist immer der letzte Schultag (oder später) des beantragten Schulsemesters
* nach derzeitigem Informationsstand, bis auf jederzeitigen Widerruf  
Schulbestätigung (siehe weiter unten) darf nicht vor letztem Schultag des beantragten Schulsemesters datiert sein!  
   

Anerkennung Master

Was kann anerkannt werden: Masterpraktikum
Voraussetzung 1 für die Anerkennung: Aktives Masterstudium
Voraussetzung 2 für die Anerkennung: Unterricht für die Dauer eines gesamten Schulsemesters*
Voraussetzungen "großes Masterpraktikum inkl. bildungswissenschaftliche Begleitung" BW M 6.1.1, 20 ECTS Unterrichtsausmaß 10 Wochenstunden, davon 6 Stunden in einem der studierten Fächer oder in beiden zusammen + aktive/abgeschlossene Induktionsphase*
Voraussetzungen "großes Masterpraktikum ohne bildungswissenschaftliche Begleitung" BW M 6.1.2, 18 ECTS Unterrichtsausmaß 10 Wochenstunden, davon 6 Stunden in einem der studierten Fächer oder in beiden zusammen, KEINE Induktionsphase*
Voraussetzungen "kumulatives Masterpraktikum" BW M 6.2.1, 3 ECTS Unterrichtsausmaß 3 Wochenstunden in einem der studieren Fächer*
Wichtig: Antrag auf Anerkennung kann erst NACH absolviertem Schulsemester gestellt werden. Ausstellungsdatum der Bestätigung durch die Schule ist immer der letzte Schultag (oder später) des beantragten Schulsemesters
* nach derzeitigem Informationsstand, bis auf jederzeitigen Widerruf  
Schulbestätigung (siehe weiter unten) darf nicht vor letztem Schultag des beantragten Schulsemesters datiert sein!  
   

Schritte zur Anerkennung Ihrer einschlägigen Berufstätigkeit als Lehrer*in


Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung per Mail an anerkennung[at]liles.at stellen. Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen. Bitte stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie ALLE geforderten Unterlagen beisammen haben:

  • Antragsformular Anerkennung  >>hier downloaden und digital ausfüllen<<
  • Anerkennungsraster für die BWG bzw. für Ihr jeweiliges Studium (bei Punkt E downloaden und digital ausfüllen, ALLE Seiten sind zu übermitteln)
  • die Bestätigung der Schule (Formular >>hier<< downloaden) über Ihre Unterrichtstätigkeit im Original (Vorbeibringen oder per Post oder per E-Mail direkt von der Schule an anerkennung[at]liles.at). Achtung - beantragtes Schulsemester oder Schuljahr muss abgeschlossen sein. Z. B. Berufstätigkeit von September bis Februar wird beantragt - Formular muss mit letztem Schultag oder danach datiert und unterschrieben sein
  • Ihr Dienstvertrag im Original (Vorbeibringen oder per Post senden)
  • Für die Anerkennung eines Praktikums im Bachelorstudium sind die LV-Zeugnisse der entsprechenden Begleitlehrveranstaltungen (pädagogisch und fachdidaktisch) mit einzureichen.