Werden im Bachelorstudium Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung vorgezogen, so gelten für Übertragungen - analog der Regelung zum Vorziehen von Lehrveranstaltungen - die Satzungen der jeweiligen Institute, an der Sie die Lehrveranstaltungen absolviert haben (Satzung JKU, Satzung PLUS, Satzung PHOÖ, Satzung PHDL, Satzung UFG, Satzung ABPU). Das heißt, für vorgezogene Lehrveranstaltungen dürfen nicht mehr ECTS für das Masterstudium anerkannt werden, als dies die jeweilige Satzung der jeweiligen Hochschule/Universität für das Vorziehen von Lehrveranstaltungen vorsieht.
Damit Ihre obgenannten, im Verbund Mitte erbrachten Studienleistungen in das System der JKU übertragen werden können, übermitteln Sie bitte vorab folgende Unterlagen per E-Mail an anerkennung[at]liles.at:
* PLUS: digitale Signatur erforderlich