Wenn Sie Ihr Studium abschließen können und alle nötigen ECTS erbracht haben, die Prüfungsraster (Bachelor / Master) ausgefüllt haben und an pruefung[at]liles.at übermittelt haben, werden Leistungen, die Sie bereits im Verbund Mitte nachweislich erbracht haben, die im KUSSS nicht ersichtlich sind, im Rahmen des Studienabschlusses vom LiLeS übertragen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nicht um Anerkennungen (fremde Leistungen, die nicht aus den Curricula des Lehramtsstudiums Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Ihrer beiden Unterrichtsfächer stammen) handeln darf
Werden im Bachelorstudium Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung vorgezogen, so gelten für Übertragungen - analog der Regelung zum Vorziehen von Lehrveranstaltungen - die Satzungen der jeweiligen Institute, an der Sie die Lehrveranstaltungen absolviert haben (Satzung JKU, Satzung PLUS, Satzung PHOÖ, Satzung PHDL, Satzung UFG, Satzung ABPU). Das heißt, für vorgezogene Lehrveranstaltungen dürfen nicht mehr ECTS für das Masterstudium anerkannt werden, als dies die jeweilige Satzung der jeweiligen Hochschule/Universität für das Vorziehen von Lehrveranstaltungen vorsieht.
* PLUS, Kunstuniversität Linz und PH OÖ: digitale Signatur erforderlich