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Zulassung zum BEd Studium

Zulassungsfrist Sommersemester 2024

08.01. - 05.02.2024 (von 06.02. - 31.03.2024 nur in nachweisbaren und belegbaren Ausnahmefällen; Infos im LiLeS-Service-Center)



Zulassungsvoraussetzungen zum Bachelor Studium

  • Allgemeine Universitätsreife (z.B. Matura, Berufsreife, Studienberechtigungsprüfung)
  • erfolgreiche Absolvierung des Aufnahmeverfahrens
  • Nachweis über entsprechende Deutschkenntnisse*), wenn Deutsch nicht Erstsprache

*) Erforderliche Sprachniveaus
> B2 für die Fächer Bildnerische Erziehung, Gestaltung:Technik.Textil, Mediengestaltung, Musik- und Instrumentalerziehung
> C2 für das Unterrichtsfach Deutsch
> C1 für alle anderen Unterrichtsfächer


A. Anmeldung zum Bachelor Studium
mit österreichischer Vorbildung bzw.
einer gleichwertig geltenden Vorbildung



Wann liegt eine österreichische Vorbildung vor?

Wenn die Reifeprüfung/Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung in Österreich abgelegt wurde.
*) Informationen zur Studienberechtigungsprüfung für das Lehramt Sek AB finden Sie an der PHDL und der PH OÖ.


Welche Vorbildungen gelten als in Österreich gleichwertig?

  • allgemeine Hochschulreife (Abitur) aus Deutschland
  • Reifezeugnis aus Südtirol
  • Reifezeugnis aus Liechtenstein
  • IB-Diplom (International Baccalaureat)
  • EB-Diplom (European Baccalaureat)



Wann gilt die Zulassungsvoraussetzung der allgemeinen Universitätsreife als erfüllt?

Wenn ein Nachweis (Zeugnis, Diplom) über eine der oben genannten Vorbildungen erbracht werden kann.

Zur Zulassung gelangen Sie >>hier<<*

*Infos zum außerordentlichen Studium finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
 


B. Anmeldung zum Bachelor Studium mit internationaler Vorbildung
 

Sie haben eine internationale Vorbildung, wenn Sie

  • Ihre Matura oder Studienberechtigungsprüfung nicht in Österreich abgelegt haben und
  • keinen der unter Punkt A aufgezählten Abschlüsse vorweisen können.

In diesem Fall ist Ihr Antrag auf Zulassung gesondert zu prüfen. Dabei wird geprüft, ob Ihr internationaler Schulabschluss eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Zentral ist dennoch, zusätzlich, die positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens.

Der nach positiver Prüfung Ihres Zulassungsantrages ausgestellte Zulassungsbescheid ist u.a. erforderlich, damit Sie in Folge definitiv zum Lehramtsstudium zugelassen werden können.

Zur Antragstellung auf Zulassung gelangen Sie >>hier<<

 

Außerordentliches Studium
 

Sofern Sie noch keine Reifeprüfung/Studienberechtigungsprüfung haben, können Sie zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Beachten Sie hierbei folgendes:

  • Sie werden NICHT zum Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) zugelassen, sondern zum "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen", Sie können Lehrveranstaltungen aus dem Lehramtsstudium besuchen, Sie sind aber kein*e Lehramtsstudierende*r.
  • Wir empfehlen das außerordentliche Studium nur zur Überbrückung für einen sehr kurzen Zeitraum (max. 1 - 3 Monate) bis zum Nachweis der Reifeprüfung.
  • Die Beantragung der Zulassung muss bei jeder Universität/Pädagogischen Hochschule (JKU, PH OÖ, PHDL, UFG u. v. m.), an der Sie Lehrveranstaltungen besuchen möchten, gesondert durch Sie erfolgen.
  • Beachten Sie unbedingt, dass ab Datum der bestandenen Reifeprüfung/Studienberechtigungsprüfung keine Leistungen mehr für Sie als außerordentliche*r Studierende*r beurteilt werden dürfen, da diese dann nicht im ordentlichen Studium anerkannt werden können. Beachten Sie daher die Zulassungsfristen und melden Sie sich, innerhalb der Zulassungsfrist, sofort zum ordentlichen Studium an, sollten Sie noch Lehrveranstaltungen aktiv laufen haben, bevor Sie diese abschließen. Geben Sie die Zulassung dann auch bei allen Lehrenden Ihrer aktiven Lehrveranstaltungen bekannt. Eine Zulassung zum ordentlichen Studium ist nur innerhalb der Zulassungs- und Nachfrist möglich und nur nach bestandenem Aufnahmeverfahren des Lehramtsstudiums Sekundarstufe (Allgemeinbildung). Planen Sie daher genau, wann Sie mit dem außerordentlichen Studium beginnen, wann Sie Ihre Reifeprüfung abschließen und welche Lehrveranstaltungen Sie besuchen.
  • Wir empfehlen vorwiegend Vorlesungen zu besuchen, da deren Prüfung gut planbar, meist am Ende des Semesters, stattfindet.
  • Beachten Sie, dass das Aufnahmeverfahren (Modul A und B), gem. der aktuell geltenden Verordnung, nur ein Studienjahr lang gilt und vor Zulassung zum ordentlichen Studium wiederholt werden muss, sollte die Zulassung zum ordentlichen Studium nicht in jenem Studienjahr erfolgen, in dem das Aufnahmeverfahren absolviert wurde.
  • Im Zweifelsfall und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns.