Zulassung zum BEd Studium
10.07. - 05.09.2023 (von 06.09. - 31.10.2023 nur in nachweisbaren und belegbaren Ausnahmefällen; Infos im LiLeS-Service-Center)
Nach Ablauf dieser Fristen kann, bis zum Beginn der Zulassungsfrist für das Sommersemester 2024, KEINE Zulassung zum Studium erfolgen!
*) Erforderliche Sprachniveaus
> B2 für die Fächer Bildnerische Erziehung, Gestaltung:Technik.Textil, Mediengestaltung, Musik- und Instrumentalerziehung
> C2 für das Unterrichtsfach Deutsch
> C1 für alle anderen Unterrichtsfächer
Wenn die Reifeprüfung/Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung in Österreich abgelegt wurde.
*) Informationen zur Studienberechtigungsprüfung für das Lehramt Sek AB finden Sie an der PHDL und der PH OÖ.
Wenn ein Nachweis (Zeugnis, Diplom) über eine der oben genannten Vorbildungen erbracht werden kann.
Zur Zulassung gelangen Sie >>hier<<*
*Infos zum außerordentlichen Studium finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sie haben eine internationale Vorbildung, wenn Sie
In diesem Fall ist Ihr Antrag auf Zulassung gesondert zu prüfen. Dabei wird geprüft, ob Ihr internationaler Schulabschluss eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Zentral ist dennoch, zusätzlich, die positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens.
Der nach positiver Prüfung Ihres Zulassungsantrages ausgestellte Zulassungsbescheid ist u.a. erforderlich, damit Sie in Folge definitiv zum Lehramtsstudium zugelassen werden können.
Zur Antragstellung auf Zulassung gelangen Sie >>hier<<
Sofern Sie noch keine Reifeprüfung/Studienberechtigungsprüfung haben, können Sie zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Beachten Sie hierbei folgendes: