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Überblick


Welche Arten der Anrechnung sind im Lehramtsstudium zu unterscheiden?
 

A. Anerkennungen
B. Übertragungen von Studienleistungen aus dem Verbund Mitte
C. Anerkennung von einschlägiger Berufstätigkeit als Lehrer*in (Tätigkeit aufgrund einer Anstellung bei der Bildungsdirektion während des Schuljahres)

D. Anerkennungen bei Auslandsaufenthalten
E. Anerkennungsraster und Ansprechpersonen für Anerkennungen

 

NEU ab Wintersemester 2022/23 ist aufgrund einer Änderung des Universitätsgesetzes, dass Sie die Anerkennung von Leistungen gem. § 78 UG , die Sie vor der Zulassung zu deinem Studium absolviert haben, nur mehr innerhalb der ersten beiden Semester deines Studiums beantragen können (davon ausgenommen sind freie Studienleistungen). Danach ist eine Anerkennung dieser vor dem Studium erbrachten Leistungen nicht mehr möglich. Für Studierende, die seit dem Studienjahr 2021/22 oder einem früheren Studienjahr zum Studium über das LiLeS Service-Center oder die JKU zugelassen sind, gilt, dass die Beantragung der Anerkennung von vor dem Studium erbrachten Leistungen noch bis zum Ende des Studienjahres 2022/23 (30.9.2023) erfolgen kann (wiederum ausgenommen sind freie Studienleistungen).

 

Anerkennungsraster und Ansprechpersonen der jeweiligen Unterrichtsfächer und der BWG finden Sieunter Punkt E. Anerkennungsraster dürfen nur akzeptiert werden, sofern Sie ALLE Seiten des Dokuments übermitteln. Angeführte Ansprechpersonen bieten Ihnen die Möglichkeit zu einer Erstberatung und nehmen KEINE Anerkennungsanträge entgegen.

Anträge auf Anerkennungen/Übertragungen sind ausschließlich über das LiLeS Service-Center zu stellen, sofern Sie zu Ihrem Studium über das LiLeS Service-Center oder über die JKU zugelassen wurden. In beiden Fällen steht vor Ihrer Studienkennzahl das Kürzel UK.