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A. Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe I (z. B. Realschule / Hauptschule / Mittelschule / Unterstufe) mit 180 - 210 ECTS abgeschlossen
 

  • Internationale Lehramts-Studienabschlüsse müssen individuell geprüft werden, nachdem Sie einen Zulassungsantrag zu einem Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Mitte, Standort Oberösterreich, im LiLeS Service-Center gestellt haben. Vor allem, da es in jedem Land verschiedenste Formen der Lehrer*innenausbildung gibt und der Lehrer*innenberuf in jedem Land eigenen dienstrechtlichen Voraussetzungen unterliegt, die im Studium berücksichtigt werden müssen.

  • Eine vereinfachte Form, damit Sie die studienrechtlich notwendigen ECTS-AP für die Zulassung zum Masterstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) und die pädagogisch-praktischen dienstrechtlichen Voraussetzungen sowie fachdidaktischen Kompetenzen für Absolvent*innen des Masterstudiums Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in Österreich auf jeden Fall erfüllen, stellt, nach einer Prüfung Ihres Zulassungsantrages, die Zulassung im Verbund Mitte zum entsprechenden achtsemestrigen Bachelorstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) dar.

Meine studierten Lehramtsfächer sind dieselben wie im Lehramtsverbund Mitte in Österreich

  • In diesem Fall ist es sinnvoll, Ihre studierten Fächer auch im Bachelorstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in Österreich zu belegen, da Sie hier von möglichen Anerkennungen Ihrer bisherigen Leistungen profitieren können. Nachdem Sie zum Bachelorstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) zugelassen wurden und den ÖH-, bzw. Studienbeitrag einbezahlt haben, können Sie Anträge auf Anerkennung für Ihre Lehramtsfächer sowie für die bildungswissenschaftliche und pädagogisch-praktische Ausbildung stellen. Informationen dazu finden Sie >>hier<<

Meine studierten Lehramtsfächer weichen von jenen, die im Lehramtsverbund Mitte in Österreich angeboten werden, ab

  • In diesem Fall müssen Sie zwei Lehramtsfächer oder ein Lehramtsfach und eine Spezialisierung aus dem Fächerangebot des Lehramtsstudiums Sekundarstufe (Allgemeinbildung) aus dem Lehramtsverbund Mitte wählen. Auch hier können Anerkennungen einzelner Lehrveranstaltungen möglich sein. Informationen dazu finden Sie >>hier<<

 

B. Lehramtsstudium Sekundarstufe II (Gymnasien / Oberstufe) mit ca. 240 ECTS und acht Semestern Mindeststudiendauer abgeschlossen

 

  • Sie haben die Möglichkeit, bei zwei absolvierten Lehramtsfächern, die Zulassung zum Erweiterungsstudium Bachelor (Drittfach oder zwei Drittfächer) mit einem, bzw. zwei völlig neuen Unterrichtsfächern zu beantragen. Im Fall des Drittfaches studieren Sie nur ein Unterrichtsfach zuerst auf Bachelor- und danach auf Masterniveau und erhalten keinen akademischen Titel. Im Fall zweier Drittfächer studieren Sie das Bachelorstudium und danach das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) mit zwei Unterrichtsfächern und erhalten weitere akademische Grade.  Informationen zum Erweiterungsstudium finden Sie >>hier<<

 

C. Lehramtsstudium Sekundarstufe I oder II mit einem Unterrichtsfach wurde abgeschlossen

 

  • In diesem Fall werden Sie zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) zugelassen und müssen zwei Lehramtsfächer oder ein Lehramtsfach und eine Spezialisierung aus dem Fächerangebot des Lehramtsstudiums Sekundarstufe (Allgemeinbildung) aus dem Lehramtsverbund Mitte wählen. Sofern Ihr absolviertes Lehramtsfach einem Lehramtsfach aus dem Angebot des Lehramtsverbundes Mitte entspricht, können Anerkennungen einzelner Lehrveranstaltungen möglich sein. Informationen dazu finden Sie >>hier<<

 

D. Zulassungsvoraussetzungen und Aufnahmeverfahren

 

  • Zentrale Zulassungsvoraussetzung für das Lehramtsstudium, falls Ihre Erstsprache nicht Deutsch ist, ist der Kompetenznachweis der deutschen Sprache auf Niveau C1, gemäß GER. Wählen Sie zwei künstlerische Lehramtsfächer für Ihr Studium, müssen Sie die Kompetenz der deutschen Sprache auf Niveau B2, gem. GER, nachweisen. Weitere Zulassungsvoraussetzungen finden Sie >>hier<<
  • Das Aufnahmeverfahren besteht aus drei Teilen. Zwei allgemeinen Teilen (Modul A und B) und einem praktischen Teil (Modul C). Modul C ist eine künstlerische/motorische Zulassungsprüfung für jedes der folgenden Lehramtsfächer Bildnerische Erziehung, Gestaltung:Technik.Textil, Mediengestaltung, Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung sowie Bewegung und Sport. Nach aktueller Verordnungslage können Ihnen die Module A und B erlassen werden, wenn Ihr absolviertes Studium einem Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) entspricht. Modul C ist in jedem Fall für Bewegung und Sport und / oder ein künstlerisches Unterrichtsfach für eine Zulassung im Verbund Mitte (OÖ und Salzburg) zu absolvieren, unabhängig davon, zu welchem Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Sie zugelassen werden. Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie >>hier<<

 

E. Beantragung der Zulassung

 

  • Informationen für die Antragstellung auf Zulassung zum Bachelorstudium und Erweiterungsstudium (Drittfach) Lehramt Sekundarstufe (Österreich) finden Sie >>hier<<
  • Informationen für die Antragstellung auf Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Österreich) finden Sie >>hier<<

 

Auskünfte über eine Einstellung als Lehrer*in mit Ihrer internationalen Vorbildung und weitere dienstrechtliche Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Bildungsdirektionen der jeweiligen österreichischen Bundesländer.

Beachten Sie bitte, dass erst nach Prüfung Ihres Zulassungsantrages eine definitive Zustimmung oder Ablehnung Ihres Antrages gegeben werden kann und davor keine verbindlichen Aussagen/Zusagen getroffen werden können.