Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Liste der FAQs laufend aktualisiert wird und den Stand zum angegebenen Datum abbildet. Die Liste dient als Orientierungshilfe und hat keinen studienrechtlich verbindlichen Charakter. Diesbezüglich sind ausschließlich die in der je aktuellen Version veröffentlichten Curricula, die dort zu Grunde gelegten Rechtsquellen und die im Verbund Mitte erlassenen Verordnungen maßgeblich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Umstieg an das LiLeS, NACHDEM Sie die FAQs und alle weiteren Informationen auf www.liles.at genau studiert haben.Falls dann noch Fragen offen sind, verwenden Sie bitte umstieg26[at]liles.at .
Das Curriculum tritt mit 1.10.2026 in Kraft.
Ein Umstieg in das jeweils neue Curriculum ist freiwillig. Sie können auch in den bisher gültigen Curriculumsversionen weiterstudieren. Das ist im Bachelorstudium bis zum 30.09.2031 und im Masterstudium bis zum 30.09.2029 möglich. Nach diesem Fristen können Sie nur mehr in der ab 1.10.2026 gültigen Version weiterstudieren.
Ab Beginn der Zulassungsfrist für das Wintersemester 26/27, d.h. ab 8.7.2026 bis 5.9.2026. Danach ist ein Wechsel jeweils während der Zulassungsfrist möglich.
Ja: Es müssen alle Leistungen, die Sie im alten Studium erbracht haben, benotet im System eingetragen sein. Andernfalls können diese nicht ins neue Studium übertragen werden.
Am besten, Sie vergleichen Ihren aktuellen Leistungsnachweis unter Zuhilfenahme der Äquivalenzliste mit dem neuen Curriculum.
Wir bitten um Verständnis, dass wir das aufgrund der Menge an Anfragen nicht an Ihrer Stelle tun können.
Die Studienkennzahl bleibt generell gleich (im Bachelor ändern sich lediglich die Kennzahlen für die Fächer). Ihr Matrikelnummer bleibt völlig unberührt und ändert sich nicht.
Die dementsprechende Anerkennungsverordnung wurde in der gültigen Version per Mitteilungsblatt am 0x.0x.2026 veröffentlicht und ist auf der Homepage des LiLeS-Servicezentrums AnerkennungsVO_LA_Endversion.pdf abrufbar.
In diesem Fall bleiben Sie vorerst im alten Curriculum, belegen die fehlende(n) LV(en) und wechseln erst, nachdem Sie diese absolviert haben, um zu vermeiden, dass Sie das maximale Vorziehkontingent von 22 EC vor Erfüllung der STEOP ausschöpfen.
Ja, das ist möglich. Beachten Sie bitte, dass für den Abschluss des Drittfachs das Bachelorstudium bereits abgeschlossen sein muss.
Ja, das ist möglich. Beachten Sie bitte, dass für den Abschluss des Drittfachs das Bachelorstudium bereits abgeschlossen sein muss.
Die aktuellen Infos zu diesen Themen finden Sie im Sozialreferat der ÖH bzw. direkt bei den entsprechenden Institutionen. Bitte beachten Sie: Das LiLeS-Servicezentrum kann dazu keine Auskünfte erteilen.
Ja, Details dazu finden Sie auf www.liles.at unter Aufnahmeverfahren und Zusatzprüfungen
An das LiLeS-Servicezentrum www.liles.at. Bitte nutzen Sie dafür die Mailadresse umstieg26[at]liles.at .
Bitte bedenken Sie, dass in der Phase des Umstiegs viele Ihrer Kolleg*innen mit ähnlichen Fragestellungen beschäftigt sind. Die meisten können Sie durch Studium unserer Homepage selbst beantworten, besuchen Sie unsere Info-Formate (die wir rechtzeitig auf www.liles.at ankündigen) und auch die ÖH kann Ihnen sehr wertvolle Tipps geben. Nehmen Sie die Hilfe des LiLeS bitte nur dann in Anspruch, wenn sich Ihre Frage anderweitig tatsächlich nicht beantworten lässt, da wir mit den verfügbaren Ressourcen parallel auch Ihre Ansuchen und Anträge bearbeiten müssen und daher leider kaum Kapazitäten haben, jene Fragen individuell zu beantworten, für die es bereits öffentlich kommunizierte Antworten gibt. Am Ende profitieren wieder Sie davon.
Für Fragen rund um die Schulpraktika wenden Sie sich bitte an office[at]ppslinz.at
Sie müssen uns aktiv mitteilen, dass Sie in das jeweils neue Curriculum umsteigen wollen. Dafür wird Ihnen ab Juli eine Funktion in MyJKU zur Verfügung stehen. Wenn Sie Ihren Willen zum Umstieg bekanntgeben, wird der Großteil der Anerkennung automatisch für Sie erledigt. Dort wo Sie gemäß der verordneten Äquivalenzliste (siehe unter AnerkennungsVO_LA_Endversion.pdf ) eine Wahl treffen müssen, werden Sie dies ebenfalls via MyJKU tun können. Ein paar wenige Curriculumsbestandteile müssen weiterhin per Antrag übertragen werden. Dazu informieren wir Sie noch vor Juli im Detail.
Nein. Die Anerkennungen können jederzeit nach dem Wechsel stattfinden, sofern es keine gesetzlichen Änderungen gibt.
Ja. Falls ein Wechsel in die Version 2026 vorgenommen wurde.
Je nach aktuellem Umfang an Anträgen bis zu mehreren Wochen.
Ja. In wenigen Fällen gibt es noch Voraussetzungen. Diese wurden jedoch massiv reduziert.
Hier könnte 1 ECTS für die freien Wahlfächer anerkannt werden.
Nein. Die Anerkennung wird dann für die höhere ECTS-Anzahl durchgeführt.
Wenn in der Äquivalenzliste eine Lehrveranstaltung aus dem „neuen“ Curriculum 2026 angeführt ist, dann ist diese zu absolvieren — die Äquivalenz gilt in beide Richtungen.
Gibt es keine passende Lehrveranstaltung, sollte ein individueller Beratungstermin mit zuständigen Ansprechperson des Unterrichtsfachs (siehe Curricula und Unterrichtsfächer) vereinbart werden.
Die Abkürzung MO steht für Mobilität (mobility). Dies sind jene Lehrveranstaltungen, die besonders für ein Auslandssemester geeignet sind.
Ausschließlich dann, wenn dafür keine gültige Leistung im Curriculum Version 2024 erbracht wurde, die anerkannt werden kann.
Nein. Das hängt einerseits vom individuellen Studienfortschritt und andererseits von den belegten Unterrichtsfächern ab.
Nein. Im Curriculum Version 2026 fallen sowohl schriftliche, als auch mündliche Bachelorprüfungen weg.
Nein. Mit Ausnahme des Unterrichtsfachs Russisch, wo es nach wie vor eine Sprachkompetenzprüfung im Bachelor- und Masterstudium gibt
Nein, Sie müssen diese LVen kein zweites Mal absolvieren. Diese werden anerkannt, sofern sie auf der Anerkennungsverordnung als solche angeführt sind.
Ja, aufgrund von § 2 Abs. 1 UBVO (Universitätsberechtigungsverordnung). Gemäß §6 Abs. 3 UBVO darf die Ergänzungsprüfung NICHT die letzte Note sein, die in Ihrem Bachelorstudium eingetragen wird!
Nein, beide wurden ersatzlos gestrichen. Negative Prüfungsergebnisse haben somit keinen Einfluss auf die Anmeldung zum neuen Studium.
Ja, im Bereich der freien Wahlfächer.
Inhaltlich passt die Lehrveranstaltung M M 5.2.1.1 Wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethoden im Modul Masterarbeit und Begleitung (Linz) im “neuen” Master Curriculum 2026.
Idealerweise wird ein fachdidaktisches Vertiefungsfach als Ersatz absolviert. Wir empfehlen die Vereinbarung eines Beratungstermins. Kontakt: jan-michael.holzinger[at]jku.at
Aufgrund der inhaltlichen Überschneidung ist die Anrechnung möglich.
Die Lehrveranstaltung kann gleichzeitig für Geometrie Software (M M 3.1 „neu“) und Schulmathematik Geometrie der Sekundarstufe 2 (M M 3.2 „neu“) im Master verwendet werden.
Wenn Sie bereits für das WS 2026/2027 umsteigen wollen, müssen alle Leistungen aus dem BA-Studium vor Ablauf der Zulassungsfrist und im System der JKU erfasst sein.
Sofern der Bachelor Version 2024 abgeschlossen wurde und Lehrveranstaltungen in den Master Version 2026 verschoben wurden, werden diese anerkannt und müssen kein zweites Mal absolviert werden.
Ja. Solange dies in der Satzung weiterhin verankert ist.
Es ist eine Masterarbeit zu verfassen. Die Entscheidung ob diese in den Bildungswissenschaften oder in einem der Unterrichtsfächer/Spezialisierungen verfasst wird, bleibt Ihnen überlassen.
Jedes Unterrichtsfach/Spezialisierung und auch die Bildungswissenschaften stellen einen Pool an möglichen Lehrveranstaltungen zur Verfügung, welche belegt werden können.
Nein. Die klassische Masterprüfung wird künftig durch eine kommissionelle Defensio der Masterarbeit abgelöst.
E B 7.2 Spoken Interaction; E B 7.3 English for Specific Purposes; E B 9.1.1 Varieties of English; E B 9.1.2 Second Language Acquisition; E B 11.2 History of American Literature; E B 12.2 North American Civilization.
Bei Unsicherheiten empfehlen wir eine Beratung durch die ÖH oder die Vereinbarung eines individuellen Beratungstermins. Kontakt: jan-michael.holzinger[at]jku.at
Bitte melden Sie sich bei der zuständigen Lehrveranstaltungsleitung. Diese kann am besten beurteilen, ob noch ein weiterer Prüfungstermin angeboten werden kann. Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Übungen) ist das nicht möglich.
Der Lehrveranstaltungspool für Wahlfächer ist im Bachelor- und Masterstudium identisch.
Die Wahlfächer für die Vertiefung M M 2.5 sowie für die inhaltlich-methodische Vertiefung M M 5.2.1 stammen beide aus diesem gemeinsamen Wahlfachangebot. Für die inhaltlich-methodische Vertiefung M M 5.2.1 müssen die gewählten Lehrveranstaltungen mit der Betreuung der Masterarbeit abgestimmt werden.
Lehrveranstaltungen können auch bereits im Bachelor (sowohl im alten als auch im neuen Curriculum) absolviert und später im Master angerechnet werden.
Eine doppelte Verwendung derselben Lehrveranstaltung (im Bachelor und nochmals im Master) ist bei Vertiefungsfächern nicht zulässig.
Die getroffene Vereinbarung zu den zu absolvierenden Lehrveranstaltungen der inhaltlich-methodischen Vertiefung M M 5.2.1 wird in einer Betreuungszusage schriftlich festgehalten.
Nein, die bereits absolvierte Lehrveranstaltung wird im Master angerechnet.
Idealerweise wird ein fachdidaktisches Vertiefungsfach als Ersatz absolviert. Wir empfehlen die Vereinbarung eines Beratungstermins. Kontakt: jan-michael.holzinger[at]jku.at
Im Fach Biologie und Umweltbildung werden die Lehrveranstaltungen individuell an das Thema der Masterarbeit angepasst und mit/der Betreuer*in individuell vereinbart.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Bildungsdirektion.
Nein. Die Mentoringphase von 1 Jahr bleibt aufrecht, ebenso die Onboarding-Phase.