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Zulassungsfrist Wintersemester 2026

08.07. - 05.09.2026 (von 06.09. - 31.10.2025 nur in nachweisbaren und belegbaren Ausnahmefällen; Infos im LiLeS-Service-Center)

 

Zulassungsvoraussetzung zum BEd-Studium

  • Allgemeine Universitätsreife (z.B. Matura, Berufsreife, Studienberechtigungsprüfung)
  • erfolgreiche Absolvierung des Aufnahmeverfahrens
  • Nachweis über entsprechende Deutschkenntnisse*), wenn Deutsch nicht Erstsprache

*) Erforderliche Sprachniveaus
> B2 für die Fächer Bildnerische Erziehung, Gestaltung:Technik.Textil, Mediengestaltung, Musik- und Instrumentalerziehung
> C2 für das Unterrichtsfach Deutsch
> C1 für alle anderen Unterrichtsfächer


Wann liegt eine österreichische Vorbildung vor?

Wenn die Reifeprüfung/Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung in Österreich abgelegt wurde.
*) Informationen zur Studienberechtigungsprüfung für das Lehramt Sek AB finden Sie an der PHDL und der PH OÖ.


Welche Vorbildungen gelten als in Österreich gleichwertig?

  • allgemeine Hochschulreife (Abitur) aus Deutschland
  • Reifezeugnis aus Südtirol
  • Reifezeugnis aus Liechtenstein
  • IB-Diplom (International Baccalaureat)
  • EB-Diplom (European Baccalaureat)



Wann gilt die Zulassungsvoraussetzung der allgemeinen Universitätsreife als erfüllt?

Wenn ein Nachweis (Zeugnis, Diplom) über eine der oben genannten Vorbildungen erbracht werden kann.

Sie haben eine internationale Vorbildung, wenn Sie

  • Ihre Matura oder Studienberechtigungsprüfung nicht in Österreich abgelegt haben und
  • keinen der unter Punkt A aufgezählten Abschlüsse vorweisen können.

In diesem Fall ist Ihr Antrag auf Zulassung gesondert zu prüfen. Dabei wird geprüft, ob Ihr internationaler Schulabschluss eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Zentral ist dennoch, zusätzlich, die positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens.

Der nach positiver Prüfung Ihres Zulassungsantrages ausgestellte Zulassungsbescheid ist u.a. erforderlich, damit Sie in Folge definitiv zum Lehramtsstudium zugelassen werden können.

Zur Antragstellung auf Zulassung gelangen Sie >>hier<<

Sofern Sie noch keine Reifeprüfung/Studienberechtigungsprüfung haben, können Sie zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Beachten Sie hierbei folgendes:

  • Sie werden NICHT zum Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) zugelassen, sondern zum "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen", Sie können Lehrveranstaltungen aus dem Lehramtsstudium besuchen, Sie sind aber kein*e Lehramtsstudierende*r.
  • Wir empfehlen das außerordentliche Studium nur zur Überbrückung für einen sehr kurzen Zeitraum (max. 1 - 3 Monate) bis zum Nachweis der Reifeprüfung.
  • Die Beantragung der Zulassung muss bei jeder Universität/Pädagogischen Hochschule (JKU, PH OÖ, PHDL, UFG u. v. m.), an der Sie Lehrveranstaltungen besuchen möchten, gesondert durch Sie erfolgen.
  • Eine Zulassung zum ordentlichen Studium, nach bestandener Reifeprüfung, ist nur innerhalb der Zulassungsfrist möglich und nur nach bestandenem Aufnahmeverfahren des Lehramtsstudiums Sekundarstufe (Allgemeinbildung). Planen Sie daher genau, wann Sie mit dem außerordentlichen Studium beginnen und wann Sie Ihre Reifeprüfung abschließen.
  • Wir empfehlen vorwiegend Vorlesungen zu besuchen, da deren Prüfung gut planbar, meist am Ende des Semesters, stattfindet.
  • Informationen zur Anmeldung als außerordentliche:r Studierende:r finden Sie auf der JKU-Website: https://www.jku.at/studium/studierende/ausserordentliches-studium/

ABLAUF ZULASSUNG

1. Registrierung Anmeldeverfahren → 2. Modul A absolvieren → 3. Modul B absolvieren → 4. ggf. Modul C absolvieren → 5. JKU-Account anlegen → 6. Zulassung beantragen

 

JKU-Account anlegen

Um zum Studium zugelassen werden zu können, müssen Sie zuvor einen JKU-Account anlegen .
Bitte beachten: Die E-Mail-Adresse, die Sie hier angeben, wird jene sein, auf die Sie künftig alle studienbezogenen E-Mails bekommen werden.
JKU Account anlegen

Antrag auf Zulassung zum Studium

Bitte überprüfen Sie vor Antragsstellung, ob noch Zusatzprüfungen zu erbringen sind 

Nach Abschluss der Dateneingabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zum Antrag per E-Mail (bitte ggf. Spam-Ordner überprüfen!). Danach wird Ihre Zulassung innerhalb der nächsten Werktage bearbeitet. Sobald die Zulassung durchgeführt wurde, erhalten Sie eine Zulassungsbestätigung auf die unter Pkt. 5 angegebene E-Mail-Adresse. Sollten Änderungen an Ihrem Antrag erforderlich sein, erhalten Sie eine gesonderte E-Mail.
Zulassung zum Studium beantragen

Welche Unterlagen sind für die Zulassung erforderlich?

  • VK-Nummer aus dem Schritt "1. Account anlegen"

  • Bestätigungen über das positiv bestandene Aufnahmeverfahren:
    Modul A (Ausdruck aus Bereich E des Portals) als PDF (entfällt bei bereits abgeschlossenem Lehramtsstudium)
    Modul B als PDF (entfällt bei bereits abgeschlossenem Lehramtsstudium)
    Modul C: Zulassungs-/Eignungsprüfung über die sportmotorische bzw. künstlerische Eignung bei bestimmten Studienfächern (sofern eine Bestätigung vorliegt) als PDF

  • Portraitfoto im JPG-Format (dieses befindet sich dann auch auf Ihrer JKU-Card)

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis (auf jeden Fall muss ihr Geschlecht darauf ausgewiesen sein)

  • Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (z. B. Reifeprüfungszeugnis). Für Zeugnisse, die nicht aus Österreich oder Deutschland kommen, beachten Sie bitte folgende Hinweise bzgl. beglaubigter Übersetzung >>hier<<

  • Bestätigung über eine Namensänderung, wenn nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht (z. B. Heiratsurkunde)

  • Abgangsbescheinigung und Studienerfolgsnachweis, wenn von einer anderen Universität und Sie an der JKU die gleiche Fächerkombination studieren möchten

  • Matrikelnummer, falls Sie bereits an einer anderen österreichischen Universität/Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule gemeldet waren

  • Abschlussdokumente, falls Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben (wichtig für die Anmeldung eines Drittfaches bei abgeschlossenem Lehramtsstudium mit Magister- oder Master-Titel)

  • Nachweis der Sprachkompetenz Deutsch auf Niveau C1, bzw. B2 für zwei künstlerische Fächer, gemäß GER


Was ist bei der Onlinezulassung zu beachten?

  • die E-Mail-Adresse, die Sie angeben muss richtig und aktiv sein

  • laden Sie alle Seiten eines Dokumentes hoch (z.B. vom Maturazeugnis)

  • vergewissern Sie sich, dass alle Dokumente vollständig (alle Seiten!) sowie gut lesbar sind (wenn möglich Scan der Dokumente, nicht Foto von Dokumenten)


Wie weiß ich, dass die Zulassung tatsächlich erfolgt ist?

Innerhalb der nächsten Werktage nach Einlangen Ihres Zulassungsantrages wird dieser von uns bearbeitet. Sobald ihre Zulassung durchgeführt wurde, erhalten sie eine Zulassungsbestätigung auf die unter 'Account anlegen' von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte lesen Sie dieses genau durch!
Sollten Änderungen bei Ihrem Antrag erfordelich sein, so erhalten Sie eine gesondere Nachricht per Email.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an office[at]liles.at .

Studien- bzw. ÖH-Beitrag

  • Ihren Studien-, bzw. ÖH-Beitrag zahlen Sie bitte per online-banking bzw. per Banküberweisung ein!
  • Bankdaten und Referenznummer finden Sie im KUSSS unter Studienbeitrag. Eine Erklärung dazu finden Sie in dieser Broschüre.
  • Achtung: Erst nach Einzahlung des ÖH-, bzw. Studienbeitrages können Sie sich für Lehrveranstaltungen anmelden. 

Wie bekomme ich meinen Studierendenausweis und die Studo-App?

Die JKU-Card und den Gutschein für Ihre  Studo-App können Sie nach Zulassung gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis) persönlich im LiLeS Service-Center abholen.