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Was ist bei Anerkennungen zu berücksichtigen?
 

  • Einen Antrag auf Anerkennung können Sie für positiv absolvierte Lehrveranstaltungen aus einer postsekundären Bildungseinrichtung stellen, von denen Sie ausgehen, dass diese inhaltsgleich mit jenen aus dem Curriculum sind. Bitte lesen Sie dazu die Modulbeschreibungen in den Curricula.

  • Die positiv beurteilten Leistungen müssen auf einem Studienerfolgsnachweis, dem Lehrveranstaltungszeugnis oder einem Abschlusszeugnis nachgewiesen werden können.

  • Werden im Bachelorstudium Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung vorgezogen, so gelten für Anerkennungen - analog der Regelung zum Vorziehen von Lehrveranstaltungen - die Satzungen der jeweiligen Institute, an der Sie die Lehrveranstaltungen angemeldet haben (Satzung JKU, Satzung PLUS, Satzung PHOÖ, Satzung PHDL, Satzung UFG, Satzung ABPU). Das heißt, für vorgezogene Lehrveranstaltungen dürfen nicht mehr ECTS für das Masterstudium anerkannt werden, als dies die jeweilige Satzung des jeweiligen Instituts für das Vorziehen von Lehrveranstaltungen vorsieht.

  • Eine Beratung bei der jeweiligen Fachkoordinatorin/dem jeweiligen Fachkoordinator wird empfohlen.

  • Ein erstes Prüfen der anzuerkennenden Lehrveranstaltungen auf Gleichwertigkeit mit Ihren bereits absolvierten Lehrveranstaltungen sowie das Ausfüllen und Stellen des Antrages obliegt Ihnen jedoch selbst. 

  • Hier finden Sie das Antragsformular für Anerkennungen.
     

Freie Wahlfächer 
Im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung sind im Bachelorstudium frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 6  ECTS, im Masterstudium im Ausmaß von 4  ECTSzu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrveranstaltungsangebot aller anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen gewählt werden und müssen daher nicht fachgebunden sein.

 

Vorqualifikationen und Anerkennung im Curriuculum 2026

VorqualifikationBerücksichtigung im Curriculum 2026
Reifeprüfung BAfEPkeine Berücksichtigung
Reifeprüfung BASOPkeine Berücksichtigung
Studienabschluss Lehramt Primarstufe (BEd - Studium)BW B Modul 1 und
PPS B Modul 1
Abschluss Bachelorstudium Pädagogik/ErziehungswissenschaftBW B 3.1
Abschluss Masterstudium oder Diplomstudium ErziehungswissenschaftBW B 3.1 und
BW M 2.1 (2.1.1 und 2.1.2)
Abschluss Masterstudium oder Diplomstudium Wirtschaftspädagogik (JKU)BW B 1.1, 1.2, 1.4 2.1 und 3.1 und
PPS B Modul 1
Sprachassistenz im Ausland (z.B. weltweit Unterrichten) von Oktober bis mindestens MärzPPS M 1.1