Einen Antrag auf Anerkennung können Sie für positiv absolvierte Lehrveranstaltungen aus einer postsekundären Bildungseinrichtung stellen, von denen Sie ausgehen, dass diese inhaltsgleich mit jenen aus dem Curriculum sind. Bitte lesen Sie dazu die Modulbeschreibungen in den Curricula.
Die positiv beurteilten Leistungen müssen auf einem Studienerfolgsnachweis, dem Lehrveranstaltungszeugnis oder einem Abschlusszeugnis nachgewiesen werden können.
Werden im Bachelorstudium Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung vorgezogen, so gelten für Anerkennungen - analog der Regelung zum Vorziehen von Lehrveranstaltungen - die Satzungen der jeweiligen Institute, an der Sie die Lehrveranstaltungen angemeldet haben (Satzung JKU, Satzung PLUS, Satzung PHOÖ, Satzung PHDL, Satzung UFG, Satzung ABPU). Das heißt, für vorgezogene Lehrveranstaltungen dürfen nicht mehr ECTS für das Masterstudium anerkannt werden, als dies die jeweilige Satzung des jeweiligen Instituts für das Vorziehen von Lehrveranstaltungen vorsieht.
Eine Beratung bei der jeweiligen Fachkoordinatorin/dem jeweiligen Fachkoordinator wird empfohlen.
Ein erstes Prüfen der anzuerkennenden Lehrveranstaltungen auf Gleichwertigkeit mit Ihren bereits absolvierten Lehrveranstaltungen sowie das Ausfüllen und Stellen des Antrages obliegt Ihnen jedoch selbst.
Freie Wahlfächer
Im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung sind im Bachelorstudium frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 6 ECTS, im Masterstudium im Ausmaß von 4 ECTSzu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrveranstaltungsangebot aller anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen gewählt werden und müssen daher nicht fachgebunden sein.