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Fachwechsel im Lehramtsstudium

 

Was bei einem Fachwechsel zu beachten ist.

1. Curriculumsumstellung. 


Befinden Sie sich noch im "alten" Curriculum Lehramt Sek AB 2024 und Sie möchten Unterrichtsfach wechseln so sthet ihnen nur das "neue" Curriculum Lehramt Sek AB 2026 zu Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Antrittszählung bei negativen Prüfungen in den Bildungswissenschaften und einem beibehaltenen Unterrichtsfach sowie die Semesterzählung für den Studienbeitrag trotzdem weiterläuft. Auch die Frist zur Erbringung der Mindeststudienleistung verlängert sich nicht.

Um Einen Fachwechsel zu beantragen müssen Sie zuerst den Wechsel ins Curriculum 2026 beantragen. Nachdem Ihnen der Curriculumswechsel bestätigt wurde, können Sie den Fachwechsel beantragen. Hier können Sie den Curriculumswechsel beantragen.
 

2. Eignungsprüfung und Zulassungsvoraussetzungen. 


Prüfen Sie, ob Sie für das neu gewählte Unterrichtsfach eine Eignungsprüfung (= Modul C des Aufnahmeverfahrens benötigen (s. https://www.liles.at/studium-a-z-ab-2026/aufnahmeverfahren ) Informieren Sie sich, ob für das neue Unterrichtsfach zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen bzw. Spezifika (z. B. Zusatzprüfungen wie Latein oder Biologie) vorliegen https://www.liles.at/studium-a-z-ab-2026/aufnahmeverfahren )
 

3. STEOP Regelung. 


Beachten Sie die STEOP-Regelungen gem. § A6 des Curriculums Bachelor Lehramt 2026 Sek AB, insbesondere, dass vor vollständiger Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS absolviert bzw. aus Ihrem gewechselten Lehramtsstudium übertragen werden dürfen. (ausgenommen STEOP-Lehrveranstaltungen der BWG und des beibehaltenen Unterrichtsfaches. Diese zählen nicht zu den 22 ECTS). Im Falle, dass sich die STEOP-Lehrveranstaltung im „neuen“ Curriculum Lehramt Sek AB 2026 auch in Ihrem beibehaltenen Fach geändert haben sollte bzw. diese nicht ident oder äquivalent zur bereits positiv absolvierten LV aus dem „alten“ Curriculum Lehramt Sek AB 2024 ist, wenden Sie sich vor Beantragung Ihres Fachwechsel bitte bei der Ansprechperson Ihres Unterrichtsfaches, damit festgestellt werden kann, ob auch die STEP-Lehrveranstaltung des beibehaltenen Faches neu absolviert werden muss. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase gilt als abgeschlossen, wenn die STEOP-Lehrveranstaltungen in den Bildungswissenschaften, dem beibehaltenen und dem neuen Unterrichtsfach positiv abgeschlossen ist. 
 

4. Weiterer Ablauf.

Nach dem Fachwechsel ist dann noch ein Übertrag Ihrer bisherigen Studienleistungen auf die neue Fächerkombination erforderlich. Bezugnehmend auf die 22 ECTS-STEOP-Regelungen geben wird den Tipp, vorab nur jene Studienleistungen bzw. so viele ECTS, die Sie als Voraussetzung für Ihre LV-Anmeldung benötigen, zu übertragen.

Am Standort Linz werden die STEOP-Lehrveranstaltungen im Winter- und Sommersemester angeboten ("neues" Curriculum Lehramt Sek AB 2026 ab 01.10.2026). Diese Lehrveranstaltungen sind oft nicht ident. Nähere Informationen zu Ihren Unterrichtsfächern und deren STEOP-Lehrveranstaltungen können Sie den Curricula entnehmen: https://www.liles.at/studium-a-z-ab-2026/curricula-und-unterrichtsfaecher 

Ein Fachwechsel, wenn Sie sich bereits im "neuen" Curriculum Lehramt Sek AB 2026 befinden, zählt studienrechtlich nicht als Studienwechsel. Daher laufen die Antrittszählung bei negativen Prüfungen in den Bildungswissenschaften und einem beibehaltenen Unterrichtsfach sowie die Semesterzählung für den Studienbeitrag ebenfalls weiter. Auch die Frist zur Erbringung der Mindeststudienleistung verlängert sich nicht. 

 

Ein Fachwechsel ist grundsätzlich innerhalb der Hauptzulassungsfristen möglich, in Ausnahmefällen in der Verlängerungsfrist.

 

 

Wie Sie einen Fachwechsel durchführen.

Beantragen Sie den Fachwechsel per E-Mail an office@liles.at 
(verwenden Sie dazu die E-Mailadresse, die Sie auch im KUSSS hinterlegt haben; 
schreiben Sie in den Betreff bitte die Worte "Fachwechsel")


Folgene Daten werde benötigt:

· Name
· Matrikelnummer
· alte Fächerkombination
· neue Fächerkombination
· Scan des Reisepasses oder der gültigen JKU Card
· Wenn Sie erstmalig zu einer Sprache/Religion/Geschichte oder Biologie und Umweltkunde wechseln, 
senden Sie bitte auch alle Seiten Ihres Reifeprüfungszeugnisses.

 

Wenn der Fachwechsel durchgeführt wurde, kann keine Note mehr auf die alte Fächerkombination eingetragen werden. Für die Pädagogischen Hochschulen, die Universität Salzburg und die Kunstuni gilt: Senden Sie bitte, je nach Bedarf, an die jeweilige Institution einen Screenshot Ihrer bisherigen Fixplatzzuteilungen und Prüfungsanmeldungen von noch nicht abgeschlossenen LVen/Prüfungen, damit diese auf Ihre neue Fächerkombination umgemeldet werden. An der PH OÖ können noch offene Beurteilungen nach Fachwechsel erst mit Beginn des darauffolgenden Semesters eingetragen werden, sollte der Fachwechsel zwischen zwei Semestern stattfinden. An der JKU können Sie die offenen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldungen selbst unter „Meine LVAs“ auf eine Studienkennzahl der neuen Fächerkombination korrigieren. 

 

Bei Fragen zur Auswirkung des Fachwechsels auf Stipendium, Familienbeihilfe etc., wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Behörde.