Zulassung zum BEd Studium
Allgemeine Zulassungsfrist: 07. Jänner - 05. Februar 2021
(Nachfrist: 06.02. - 30.04.2021; Hinweis: nur in Ausnahmefällen; Infos im LiLeS-Service-Center)
Nach Ablauf dieser Fristen kann KEINE Zulassung zum Studium erfolgen!
Pädagogische Hochschulen: 10.02. - 22.02. 2021 (LV-Beginn: 01.03.2021); JKU: 15.02. - 26.02.2021 (LV-Beginn: 08.03.2021); Universität Salzburg: s. PLUSonline
Allgemeine Zulassungsfrist: 05. Juli - 05. September 2021*
(Nachfrist: 06.09.2021 - 30.11.2021*; Hinweis: nur in Ausnahmefällen)
* Aufgrund einer bevorstehenden Gesetzesnovelle werden sich die Fristen voraussichtlich ändern. Die neuen Fristen werden im Mai 2021 bekannt gegeben.
JKU: 06.09. - 24.09.2021 (LV-Beginn: 04.10.2021); Pädagogischen Hochschulen: wird noch bekannt gegeben; Universität Salzburg: s. PLUSonline
*) Erforderliche Sprachniveaus
> B2 für die Fächer Bildnerische Erziehung, Gestaltung:Technik.Textil, Mediengestaltung, Musik- und Instrumentalerziehung
> C2 für das Unterrichtsfach Deutsch
> C1 für alle anderen Unterrichtsfächer
Wenn die Reifeprüfung/Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung in Österreich abgelegt wurde.
*) Informationen zur Studienberechtigungsprüfung für das Lehramt Sek AB finden Sie an der PHDL und der PH OÖ.
Wenn ein Nachweis (Zeugnis, Diplom) über eine der oben genannten Vorbildungen erbracht werden kann.
Sie haben eine internationale Vorbildung, wenn Sie
In diesem Fall ist für Ihre Anmeldung zum Studium vorab ein Antrag auf Zulassung bei der JKU zu stellen. Hier wird geprüft, ob Ihr internationaler Schulabschluss eine Hochschulzugangsberechtigung an der JKU darstellt.
Bitte wenden Sie sich daher direkt an das Zulassungsservice der JKU (admission@jku.at)
Nähere Informationen (z.B. Fristen, einzureichende Unterlagen) finden Sie zudem auf der JKU Website unter Anmeldung mit internationaler Vorbildung >>
Der Zulassungsbescheid ist u.a. erforderlich, damit Sie sich in Folge definitiv zum Lehramtsstudium anmelden können.