Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) - Unterrichtsberechtigung
Mit dem Studienabschluss ist man berechtigt Schülerinnen und Schüler der 5. bis inklusive der 13. Schulstufe, also in der Regel Schüler/innen und Schüler im Alter von 10 bis 19 Jahren, an folgenden Schultypen in der Sekundarstufe I und II zu unterrichten:
- Allgemein bildenden höheren Schulen (AHS)
- Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMS/BHS):
z.B. BAfEP, HAK, HAS, HLW, HTL
(nur die allgemein bildenden Unterrichtsfächer) - Mittelschulen (MS vormals NMS)
- Polytechnischen Schulen (PTS)
(nur die allgemein bildenden Unterrichtsfächer) - Sonderschulen (Spezialisierung: Inklusive Pädagogik)
Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe: AHS Unterstufe, MS, PTS, Sonderschulen
Sekundarstufe II: 9. bis 13. Schulstufe: AHS Oberstufe, BMS, BHS
LiLeS Folder